Archiv für Mai 2009

HR Management Software umsonst

Sonntag, 03. Mai 2009

Eine kleine Softwarebude aus Indien bietet mit Ihrem Produkt OrangeHRM eine kostenlose HR Management Software Lösung an. Kostenlos bedeutet in dem Fall ohne Gebühren für die Basis Softwarelizenz.

Das hört sich spannend an, denn bisher zahlen fast alle Unternehmen, ob groß oder klein, nicht geringe Summen für die Nutzung der Softwarelizenzen im Personalbereich. Aber schließlich gibt es bereits im CRM Umfeld sehr gute Open Source Softwarelösungen, die bereits einen eigenen Kundenstamm gewinnen konnten.

Ich habe mir mal die Software heruntergeladen über die offizielle Webseite und habe mir die HR Software Lösung genauer angeschaut.

Orange HRM MA Liste

Um es kurz zu fassen:
Das Ergebnis ist mehr als enttäuschend.
Die Funktionen beschränken sich auf die Pflege und Ausgabe von einigen Standard MA Felder. Die Listen selbst lassen sich leider nicht selbst definieren, die man evtl. benötigt. Außerdem ist die Suche nur sehr eingeschränkt auf einige Felder.

Möchte man nun die MA Liste beispielsweise in Excel exportieren, um mit den Daten weiter arbeiten zu können, staunt man nicht schlecht wenn man erfährt, dass diese Funktion nicht enthalten ist und kostenpflichtig ist.

Was nützt mir also eine Mitarbeiter Datenbank, wenn ich die Daten nicht exportieren kann? Hmm…

Genauso das Anlegen von Stellenanzeigen und Abrufen von Bewerberdaten. Alles sehr rudimentär. Zumindest das was in der Demo zu sehen ist. Außerdem ist die publizierte Beispiel Stellenanzeige nicht wirklich präsentationsfähig, sondern eher peinlich:

peinliche Formatierungen

Die Formatierungsmöglichkeiten einer Stellenanzeigen schießen uns zurück in das Zeitalter der Schreibmaschinen.

Zu der kostenlosen HR Management Software gehört eine überschaubare Mitarbeiter Datenverwaltung (ohne Export Funktionen), ein Recruitment Modul für reine Text-Stellenanzeigen und einigen Bewerberfeldern, ein Vacation Modul mit fast keinen Eingabe-/Auswertungsmöglichkeiten, kaum davon zu sprechen, dass man vielleicht mehr als eine Abwesenheitsart buchen möchte.

Natürlich kann man die Software sich “anpassen lassen”. Wieso sollte aber irgend jemand auf die Idee kommen, sich all die Grundfunktionen einer HR Management Software erst entwickeln zu lassen, wenn es genügend Standand Software auf dem Markt gibt, zu einem bezahlbaren Preis?

Kaum davon zu sprechen, dass es in Deutschland (vielleicht auch in ganz Europa) bei OrangeHRM keinen Support gibt. Und wenn für nur einen Monat die OrangeHRM Support Hotline in Indien nutzen möchte, darf man als Kunde 60 Dollar zahlen.

Na dann gute Nacht. Aber dafür ist ja die HR Management Software Lizenz UMSONST.

Fristlose Kündigung wegen Facebook

Samstag, 02. Mai 2009

Kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn während der Krankheit gesurft wird?

In der Schweiz ist nun ein Fall an die Öffentlichkeit geraten, bei dem einer Frau gekündigt wurde, weil Sie wegen Migräne Zuhause blieb und auf Facebook gesurft hatte.
Die knappe Begründung: “Wer facebook besuchen kann, kann auch arbeiten”. Die Details zu diesem Fall sind auf der online Seite 20min nachzulesen.

Die vom deutschen Gesetzgeber definierten Gründe für eine fristlose Kündigung sind:

  • Arbeitsverweigerung, dazu kann auch sehr häufige Unpünktlichkeit trotz mehrfacher Abmahnung gehören.
  • Nichtvorlage der Arbeitspapiere trotz mehrfacher Abmahnung.
  • Grobe Beleidigungen, ausländerfeindliche, rassistische, rechtradikale Äußerungen
  • Tätlichkeiten
  • Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
  • Unkorrektes Abrechnen von Spesen oder sonstige Eingriffe in das Vermögen des Arbeitgebers
  • Straftaten während der Arbeitszeit, ggf. sogar schon Verdacht einer Straftat.
  • Trunk- und Drogensucht, wenn sie das Arbeitsverhältnis berührt
  • Eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • Vollmachtsmissbrauch
  • Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

Unter diesen Punkten würde das “Surfen während einer Krankheit” nach deutschem Recht möglicher Weise unter Arbeitsverweigerung fallen.

Aber mit Sicherheit spielt es auch eine Rolle, weswegen jemand krank geschrieben wird. In diesem Fall ist die Frau schon jahrelang wegen Migräne nicht arbeitstätig gewesen. Und Migräne ist eine Krankheit die nur schwer nachzuweisen und überprüfbar ist. Weiterhin hatte die Frau einen PC Arbeitsplatz bei einem Versicherungsunternehmen. Das heißt Sie arbeitete am Computer, während die Beschäftigung mit Facebook ebenfalls am Computer - bzw. einem mobilen Gerät - stattfindet.

Hat jemand eine körperliche Verletzung, und wird deshalb krank geschrieben, so sieht die Rechtlage mit Sicherheit ganz anders aus.

Es bleibt abzuwarten, wie solche Fälle in Deutschland behandelt werden und ob es in Zukunft nicht noch weitere Gründe geben wird, um eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber aussprechen zu können.

Wie seht Ihr das? Wurde vielleicht jemand mit einem ähnlichen Fall konfrontiert?